Kosten

Kosten der Behandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung ohne Zuzahlungen.

Die Kosten für Ihre ersten Termine in meiner Praxis werden immer von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Sollte sich in diesen ersten Terminen herausstellen, dass eine Psychotherapie in Ihrem Fall sinnvoll ist, muss für die folgenden Psychotherapiesitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Wir leiten Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung durch das Antragsverfahren, so dass ein solcher Antrag  in den allermeisten Fällen positiv beantwortet wird.

Wie Sie es von Ihren medizinischen Behandlungen kennen, erfolgt auch die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen immer mit Ihnen persönlich. In wie weit Ihnen diese Kosten von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt von dem individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben. Kann ich bei Ihnen eine psychische Erkrankung feststellen, bei der Psychotherapie sinnvoll ist, werden die Kosten meist von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen. Es kommt jedoch auch vor, dass Versicherungen/Beihilfestellen nur eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen oder nur einen bestimmten Betrag pro Therapiesitzung erstatten.

Bitte erkundigen Sie sich am besten schon vor einem ersten Termin über Ihre Tarifbedingungen und einzuhaltenden Formalitäten Ihres individuellen Versicherungsvertrages. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch gleich die notwendigen Antragsformulare für eine Psychotherapie zusenden lassen.

Bei privat- und beilhilfeversicherten Personen richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Ihrem ersten Termin erhalten Sie noch vor Gesprächsbeginn eine ausführliche Honorarinformation, in der auch die häufigsten Leistungen aufgeführt sind.

Da wir eine Praxis mit Kassenzulassung sind, sind wir dazu verpflichtet, unseren Schwerpunkt auf die Psychotherapie von gesetzlich versicherten Patienten zu legen. Unsere Kapazitäten für die Behandlung von Patienten anderer Kassen sind daher begrenzt. Fragen Sie deshalb bitte direkt im persönlichen Erstkontakt, ob wir aktuell freie Kapazitäten für privat- und beihilfeversicherte Personen anbieten können.

Als Selbstzahler können Sie es sich leisten, dass Sie sich kaum um Formalitäten kümmern müssen.

Wenn Sie für Ihre Behandlung in meiner Praxis selbst aufkommen, entscheiden nur Sie alleine, ob eine Versicherung von Ihrer Psychotherapie erfahren soll. Bei einer angestrebten Verbeamtung, dem geplanten Eintritt in die private Krankenversicherung oder auch bei einem bevorstehenden Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung kann es sich daher besonders lohnen, die Kosten für Ihre Behandlung selbst zu tragen.

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Ihrem ersten Termin erhalten Sie von mir eine ausführliche Honorarinformation, in der auch die häufigsten Leistungen aufgeführt sind.

Da wir eine Praxis mit Kassenzulassung sind, sind wir dazu verpflichtet, unseren Schwerpunkt auf die Psychotherapie von gesetzlich versicherten Patienten zu legen. Unsere Kapazitäten für die Behandlung von selbst zahlenden Patienten sind daher begrenzt. Fragen Sie deshalb bitte direkt im persönlichen Erstkontakt, ob wir aktuell freie Kapazitäten für Selbstzahler anbieten können.

Psychotherapie dient der Feststellung, Heilung und Linderung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden nur dann von Krankenkassen oder anderen Kostenträgern erstattet, wenn eine solche „psychische Störung mit Krankheitswert“ vorliegt.

Dahingehen dienen Coaching und Beratung der Umsetzung persönlicher oder beruflicher Ziele und die Paartherapie der Überwindung partnerschaftlicher Konflikte. Die Kosten für Coaching, Beratung und Paartherapie werden daher nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Da wir eine Praxis mit Kassenzulassung sind, sind wir dazu verpflichtet, unseren Schwerpunkt auf die Psychotherapie, d.h. die Behandlung psychischer Störungen zu legen. Unsere Kapazitäten für Beratung/Coaching/Paartherapie sind daher begrenzt. Fragen Sie deshalb bitte direkt im persönlichen Erstkontakt, ob wir aktuell freie Kapazitäten für Ihr Anliegen außerhalb einer Psychotherapie haben.

Wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten eine Psychotherapie notwendig wird, erstatten die Berufsgenossenschaften in der Regel die Kosten. Ein Beispiel hierfür ist ein Berufskraftfahrer, der während seiner Arbeitszeit in einen schweren Autounfall verwickelt wurde und infolge dessen eine behandlungsbedürftige Angst vor dem Autofahren entwickelt hat.

Sollten Sie infolge eines Erlebnisses am Arbeitsplatz Psychotherapie benötigen, setzen Sie sich frühestmöglich mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und lassen Sie sich die benötigten Antragsformulare zustellen. Wird eine Psychotherapie von Ihrer BG befürwortet, erhalten Sie in der Regel noch vor dem ersten Termin eine schriftliche Kostenzusage für die ersten Kennenlerntermine.

Da wir eine Praxis mit Kassenzulassung sind, sind wir dazu verpflichtet, unseren Schwerpunkt auf die Psychotherapie von gesetzlich versicherten Patienten zu legen. Unsere Kapazitäten für die Behandlung von Patienten anderer Kassen sind daher begrenzt. Fragen Sie deshalb bitte direkt im persönlichen Erstkontakt, ob wir aktuell freie Kapazitäten für Sie als BG-Versicherten haben.

Soldaten/Soldatinnen können für eine psychotherapeutische Behandlung eine Überweisung durch ihren Truppenarzt erhalten. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel vollständig vom Dienstherrn übernommen. Setzen Sie sich am besten noch vor dem ersten Termin in meiner Praxis mit Ihrem Truppenarzt auseinander.

Fragen Sie bitte direkt im persönlichen Erstkontakt, ob wir aktuell freie Kapazitäten für Soldaten/Soldatinnen anbieten können.

Für Sie da.

Gerne stehen wir bei Ihren persönlichen und individuellen Fragen zur Verfügung. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.