Häufige Fragen

Häufige Fragen

 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Durch einen Klick auf die Frage, sehen Sie die Antwort. Wenn Sie Ihre Frage hier nicht finden, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Nein, Sie benötigen keine Überweisung. Sie können direkt, auch ohne Überweisung, einen Termin bei mir vereinbaren.

Beim Erstbesuch und zu Beginn jedes neuen Quartales bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit. Falls Sie relevante Arztbriefe haben, können Sie diese ebenfalls zum Erstgespräch mitbringen.

Dies können Sie hier nachlesen.

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Da es meist zu viele Anfragen im Verhältnis zur Anzahl der kassenzugelassenen Psychotherapeuten gibt, ist es oft nicht so einfach direkt einen Behandlungsplatz zu bekommen.

Auch wenn es eine große Herausforderung ist, vor allem wenn es Ihnen gerade nicht besonders gut geht, ist es am Wichtigsten, hartnäckig zu sein. Je mehr Psychotherapeuten Sie anrufen (und je flexibler Sie zeitlich sind), desto größer ist die Chance, dass Sie zeitnah einen Psychotherapieplatz bekommen.

Kontaktdaten von Psychotherapeuten erhalten Sie hier:

Wenn Sie den Praxisfinder der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz aufrufen, können Sie die Kontaktdaten aller niedergelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Region einsehen.

Wenn Sie Ihre Krankenkasse um Unterstützung bitten, können Sie von dieser in der Regel eine Liste mit Psychotherapeuten in Ihrer Nähe erhalten.

Zudem können Sie seit April 2017 auch den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz anrufen. Der Patientenservice unterstützt Patienten dabei, so schnell wie möglich einen Erstgesprächstermin, d.h. einen Sprechstundentermin, bei einem Psychotherapeuten zu bekommen.

Vorweg: Es tut mir sehr leid, wenn auch ich Ihren Wunsch nach einem zeitnahen Termin vielleicht nicht direkt erfüllen kann!

Für die meisten Menschen ist der Gang zum Psychotherapeuten ein Schritt, der nicht spontan sondern erst nach reiflicher Überlegung und oft auch nach einem bereits längeren Leidensweg erfolgt. Dadurch ergibt sich, dass fast alle Personen, die mit mir Kontakt aufnehmen auch tatsächlich behandlungsbedürftig sind und zeitnah einen Termin brauchen. Auch für mich ist es daher keine Freude, wenn ich manches Mal mehrmals am Tag nur vertrösten oder an meine Kollegen verweisen kann.

Um als Arzt oder Psychotherapeut gesetzlich versicherte Patienten behandeln und auch auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu dürfen, bedarf es einer sogenannten Kassenzulassung (auch Kassensitz genannt). Diese Kassenzulassungen gibt es jedoch nicht in unbegrenzter Zahl, so ist vielmehr für alle Regionen Deutschlands genau festgelegt, wie viele Kassenzulassungen es pro Psychotherapeut und Facharzt geben darf.

Kaiserslautern Stadt und Kreis gelten (wie die meisten anderen Regionen auch) gemäß diesen Zahlen als sogenanntes „überversorgtes Gebiet“, weshalb keine neuen Kassensitze zugelassen werden. Will sich ein Psychotherapeut in einem überversorgten Gebiet niederlassen, geht dies nur, wenn sich ein älterer Kollege in den Ruhestand begibt und dessen Sitz frei wird. Die Anzahl der Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ist also genau festgelegt und somit indirekt auch die Anzahl der gleichzeitig zur Verfügung stehenden Psychotherapieplätze.

Bei der Psychotherapie kommt hinzu, dass ein Termin eine festgelegte Dauer von 50 Minuten hat. Die Anzahl der möglichen wöchentlichen Therapiesitzungen, die ein Psychotherapeut bewältigen kann, ist dadurch mehr oder weniger genau festgelegt. Im Vergleich zu den meisten anderen Fachärzten ist es somit nicht möglich, durch schnellere Arbeit mehr Patienten zu versorgen.

In den allermeisten Regionen Deutschlands herrscht übrigens auch kein Mangel an Psychotherapeuten: Es gibt viele Kollegen, die sich sehr gerne in eigener Praxis der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten widmen würden, aber aus den beschriebenen Gründen keine Kassenzulassung bekommen.

Auch wird manchmal behauptet, dass Psychotherapeuten ihre Praxen nicht auslasten und sie eher als „Hobbypraxis“ betreiben würden. Dieses Vorurteil konnte bereits 2012 im Rahmen einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung widerlegt werden. Es zeigte sich, dass Psychotherapeuten für gesetzlich krankenversicherte Patienten überdurchschnittlich zur Verfügung stehen und auch der Anteil der sogenannten Hobbypraxen bei den Psychotherapeuten geringer ist als bei vielen anderen Arztgruppen.

Wartezeiten ergeben sich letztlich also immer dann, wenn mehr Menschen einen Therapieplatz benötigen, als es kassenzugelassene Psychotherapeuten und somit Psychotherapieplätze gibt. Insofern wäre es wünschenswert, dass die Anzahl der Kassensitze endlich an den realen Bedarf angepasst wird. Für dieses Ziel kämpfen Psychotherapeuten und die Psychotherapeutischen Berufsverbände seit Jahren.

Im Bereich der Psychotherapie sind Privatpatienten für die Behandler nicht „lukrativer“, da sich die Honorare bei Privatpatienten und gesetzlich Versicherten über die Jahre hinweg nahezu angeglichen haben. Eine eventuelle Bevorzugung von Privatpatienten ist in unserem Bereich daher in der Regel kein Thema.

Davon abgesehen, ist eine systematische Bevorzugung von Privatpatienten in einer Praxis mit Kassenzulassung auch nicht zulässig. Mit Erhalt eines Kassensitzes, also der Erlaubnis, mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen, verpflichten sich Behandler, sich hauptsächlich und zuallererst der Erfüllung ihrer kassenärztlichen Pflichten zu widmen. Darüber hinaus offene Kapazitäten können dann Patienten anderer Kostenträger zur Verfügung gestellt werden.

Generell bemühe ich mich um größtmögliche Fairness bei der Vergabe von Sprechstundenterminen und auch Therapieplätzen! Dennoch kommt es vor, dass andere Praxen und auch ich – je nach aktueller Anzahl der Anfragen –  anderen Personen, die vielleicht erst nach Ihnen angerufen haben, schneller einen Termin anbieten oder privat versicherte Patienten schneller einen Termin erhalten.

Mögliche Gründe für eine solche, auf den ersten Blick ungerechte Bevorzugung können sein:

Die „bevorzugte“ Person kann, im Vgl. zu den anderen anfragenden Personen, genau zu den momentan in der Praxis freien Zeitfenstern Termine wahrnehmen.

Die „bevorzugte“ Person bringt ein Problem mit, dass aktuell, aufgrund organisatorischer Rahmenbedingungen, besser behandelt werden kann (Z.B. wird auf absehbare Zeit nur 1 Sitzungstermin pro Woche frei. Diesen Termin wird die Person erhalten, die von einem Sitzungstermin pro Woche profitieren kann. Die Person, die möglicherweise mehrstündige Termine pro Woche für eine Gesundung benötigt, wird ggf. an Kollegen verwiesen, damit auch ihr möglichst zeitnah eine adäquate Behandlung zukommt.)

Der Psychotherapeut verfügt nur über einen halben Kassensitz und hat somit Vorgaben, bis zu welcher Grenze er gesetzlich versicherte Patienten behandeln darf. Da diese Vorgaben nicht für die Abrechnung mit den Privaten Krankenkassen oder Selbstzahlern gelten, können freie Kapazitäten dann Personen mit solchen anderen Kostenträgern angeboten werden.

In der Praxis gibt es angestellte Psychotherapeuten. Auch in diesem Fall ist die Praxis an genaue Vorgaben gebunden, bis zu welcher Grenze gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden dürfen. Auch hier gelten diese Vorgaben nicht für die Abrechnung mit anderen Kostenträgern, wie z.B. Privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. Freie Kapazitäten können dann nur noch Personen außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.

Psychotherapie ist in der Regel keine Krisenhilfe, sondern eine schrittweise Veränderung über einen längeren Zeitraum, mit dem Ziel, psychische Störungen und Probleme zu bewältigen.

Geht es Ihnen gerade sehr schlecht und denken Sie vielleicht daran, sich etwas anzutun, liegt bei Ihnen möglicherweise ein psychischer, lebensbedrohlicher Notfall vor. Eine Psychotherapie kann zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein. Jetzt sollten sie jedoch eine der folgenden Möglichkeiten in Anspruch nehmen:

– den Notruf 112 anrufen

– eine Klinik mit psychiatrischer Abteilung kontaktieren
Sie erreichen die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Pfalzklinikums in Kaiserslautern unter 0631/5349-0 (siehe auch Pfalzklinikum im Notfall)

– die Telefonseelsorge unter 0800-1110111 anrufen (siehe auch Telefonseelsorge)

– Ihren Hausarzt, Psychiater oder Psychotherapeuten kontaktieren
(je nachdem, bei wem Sie bereits in Behandlung sind)

Als Psychotherapeutische Praxis sind wir selbstverständlich auch bei akuten psychischen Krisen für unsere Patienten da und helfen dabei, möglicherweise weitere notwendige Schritte, wie z.B. eine Krankenhausbehandlung, in die Wege zu leiten.

Wir sind jedoch keine Notfallambulanz! Sollte bei Ihnen also ein psychischer Notfall vorliegen, noch dazu außerhalb üblicher Sprechzeiten, empfehlen wir Ihnen keine Zeit zu vergeuden und direkt eine Notfallbehandlung einzuleiten, indem Sie am einfachsten direkt den Rettungsdienst unter Telefon 112 anrufen.

Psychologischer Psychotherapeut und Psychologische Psychotherapeutin
Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz geschützt. Die Bezeichnung darf nur von approbierten, d.h. stattlich zugelassenen, Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Ärzten geführt werden.

Nach einem erfolgreichen Studium der Psychologie oder Medizin muss noch eine mehrjährige Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie absolviert werden, um sich schließlich Psychotherapeut nennen zu dürfen. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist, vor der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, auch ein  Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium zulässig.

Psychologische Psychotherapeuten haben demnach zuerst ein Studium der Psychologie mit Diplom oder Master abgeschlossen und anschließend noch eine Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz absolviert.

Da das Behandlungsspektrum trotz dieser mehrjährigen Ausbildung sehr umfangreich ist, werden für die Behandlung von Erwachsenen und für die Behandlung von Kindern- und Jugendlichen zwei getrennte Ausbildungen angeboten, die schließlich zu den Berufsbezeichnungen Psychologischer Psychotherapeut (für Erwachsene) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut führen.

Für Psychologische Psychotherapeuten (für Erwachsene) gibt es zudem die Möglichkeit durch einen dritten Ausbildungsschritt zusätzlich die Erlaubnis zu erhalten, auch Kinder und Jugendliche zu behandeln und diese Therapien mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Psychologische Psychotherapeuten arbeiten meist in Kliniken oder in eigener Praxis. Sie konzentrieren sich bei ihrer Behandlung ausschließlich auf psychotherapeutische Verfahren. Die Verschreibung von Medikamenten oder Attestierung von Arbeitsunfähigkeit fällt nicht in ihren Arbeitsbereich.

Psychologe und Psychologin
Die Psychologie beschreibt und erklärt menschliches Erleben und Verhalten. Psychologen haben an der Universität einen Diplom- oder Masterabschluss erworben. Viele Psychologen werden nach ihrem Studium psychotherapeutisch tätig, viele arbeiten jedoch auch in anderen Bereichen z.B. in Schulen, in Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen oder in der Werbung. Um als Psychologe psychotherapeutisch tätig sein zu dürfen ist mindestens der Erwerb einer Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz oder aber eine mehrjährige Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie notwendig.

Ärztlich Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
Psychotherapeutisch tätige Ärzte haben Medizin studiert und danach eine Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie absolviert. Zudem gibt es auch andere Facharztgruppen (z.B. Internisten, Gynäkologen), die eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben und dadurch ihre psychotherapeutische Qualifikation erworben haben.

Psychiater und Psychiaterin
Psychiater sind Ärzte mit psychiatrischer und psychotherapeutischer Facharztausbildung. Durch ihre Ausbildung können sie sowohl Psychotherapie als auch die Behandlung mit Medikamenten anbieten. Da Psychiater oft eine hohe Spezialisierung im Bereich der medikamentösen Behandlung psychischer Störungen aufweisen, konzentrieren sich viele psychiatrische Kollegen auf den Bereich der Diagnostik und Medikamententherapie und bieten keine oder kaum Psychotherapie an.

Oft arbeiten der Psychologische Psychotherapeut und der Psychiater zusammen. So wird Sie Ihr Psychologischer Psychotherapeut an einen Psychiater verweisen, wenn er eine medikamentöse Therapie für sinnvoll erachtet und umgekehrt wird Sie der Psychiater zum Psychotherapeuten schicken, wenn er eine Psychotherapie für sinnvoll hält.

Heilpraktiker und Heilpraktikerin sowie andere Berufsgruppen
Daneben bieten Heilpraktiker und andere Berufsgruppen oftmals „Psychotherapie“ oder „Psychologische Beratung“ an. Man erkennt sie an der Bezeichnung „HP“, „HPG“ oder „HeilprG“.

Heilpraktiker mit Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ nicht führen, obwohl ihnen eine psychotherapeutische Tätigkeit erlaubt ist. Die Berufsbezeichnung dieser Therapeuten lautet „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Mit den gesetzlichen Krankenkassen dürfen sie nicht abrechnen.

Im Vergleich zu den anderen hier vorgestellten Berufsfeldern sind die Ausbildungswege hier uneinheitlich geregelt, weshalb es sehr große Unterschiede in Umfang und Qualität der Ausbildungen gibt. In jedem Fall ist diese Ausbildung in keinster Weise mit der langjährigen Ausbildung der psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten zu vergleichen. Es ist daher ratsam, sich vor Beginn einer solchen Behandlung einmal genau über das Berufsfeld des Heilpraktikers allgemein und insbesondere die Qualifikation des jeweiligen Behandlers zu informieren.

Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte und in zahlreichen Studien belegte Therapieform zur Behandlung von psychischen Problemen und Störungen. Der Begriff Verhaltenstherapie steht dabei nicht für eine einzelne Therapiemethode sondern steht für eine große Anzahl verschiedener therapeutischer Techniken.

Im Vordergrund der Verhaltenstherapie steht die Bearbeitung Ihrer aktuellen Beschwerden und Symptome, wenngleich es selbstverständlich auch bei der Verhaltenstherapie üblich ist, dass lebensgeschichtlich relevante Aspekte  berücksichtigt werden. Nach einer individuellen Diagnostik und Situationsanalyse werden mit Ihnen gemeinsam klare Ziele für die Therapie festgelegt und von mir spezifische verhaltenstherapeutische Methoden und Techniken ausgewählt. Alle angewandten Maßnahmen haben letztlich das Ziel, Ihren Zustand positiv zu verändern und Ihre psychischen Beschwerden möglichst zu überwinden. Für eine erfolgreiche Behandlung ist Ihre aktive Mitarbeit dabei unverzichtbar.

Zusammengefasst sind also die Hilfe zur Selbsthilfe, Ihre aktive Rolle als Patient bzw. Klient, ein transparentes Therapeuten-Vorgehen und der Fokus auf der Überwindung Ihrer aktuell vorhandenen Schwierigkeiten zentrale Merkmale der Verhaltenstherapie.

Viele Menschen kostet es immer noch große Überwindung, einen Psychotherapeuten aufzusuchen. Vielleicht sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Probleme „schlimm genug“ sind oder Sie fürchten sich davor als „verrückt“ abgestempelt zu werden. Leider verlängert dieses Zögern oft das Leiden oder verschlimmert sogar die Probleme.

Die Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen, kann für sich schon Hoffnung auf Veränderung wecken und somit zu einer ersten Verbesserung führen.

Letztlich ist dieser Prozess vergleichbar mit einem körperlichen Leiden. Wenn Sie einmalig für eine kurze Zeitspanne ein leichtes Piksen in Ihrem Knie spüren, werden Sie vermutlich keinen Arzt aufsuchen. Haben Sie jedoch länger anhaltend immer wieder Schmerzen in Ihrem Knie, werden Sie zeitnah einen Arzt aufsuchen. Auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht genau wissen, was mit Ihrem Knie nicht stimmt, so spüren Sie doch deutlich, dass irgendetwas nicht stimmt. Sie verlassen sich darauf, dass Ihr Arzt dann kompetent entscheiden wird, welche Diagnostik und Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dieses Bild können Sie eins zu eins für psychische Beschwerden übernehmen.

Seit 2017 gibt es die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde. Diese ist speziell dazu geschaffen worden, Ihnen relativ unkompliziert und schnell eine professionelle Abklärung zu ermöglichen. Gerade wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie eine Psychotherapie brauchen oder nicht, kann solch ein einmaliger Sprechstundentermin bereits zur Klärung beitragen. Einen einmaligen Sprechstundentermin können Sie über den Patientenservice der KV RLP telefonisch oder online schnell und unkompliziert vereinbaren.

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